8 Sechste Lektion: die Bedingungen für die Gültigkeit des Gebets
Dafür gibt es neun Bedingungen:

8-1 Erste Bedingung: Der ʼIslām
Das Gegenteil davon ist der Unglaube. Wenn jemand betet, der Aḷḷāh beschimpft oder jemandem oder etwas anderem als Aḷḷāh eine Anbetung widmet, dessen Gebet gilt als nichtig, bis er seine Sünden bereut und Aḷḷāh U um Vergebung bittet.
8-2 Zweite Bedingung: Der Verstand
Das Gegenteil davon ist die geistige Unzurechnungsfähigkeit, insbesondere auch der (Alkohol-)Rausch.
8-3 Dritte Bedingung: Unterscheidungsvermögen
Der Mensch muss also nicht mündig oder heiratsreif sein, sondern zwischen Dingen unterscheiden können, z. B. zwischen Frage und Antwort. Dafür gibt es kein bestimmtes Alter, aber meistens kann ein Kind ab ca. sieben Jahren die Dinge vernünftigauseinander halten. Wann ist das Gebet eines Kindes also gültig? Sobald es zwischen Gegensätzen unterscheiden kann, sonst ist sein Gebet ungültig.
8-4 Vierte Bedingung: Die körperliche Reinheit
Es wird unterschieden zwischen:

8-5 Fünfte Bedingung: Die Entfernung von Unreinheiten
von Körper, Gebetsort und Kleidung. Betet jemand im Wissen, dass es an ihm selbst, an seiner Kleidung oder dem Ort, wo er betet, eine Unreinheit gibt und er in der Lage wäre, sie zu entfernen und es nicht tut, dann ist sein Gebet ungültig.
Solche Unreinheiten lassen sich in drei Arten einteilen:


Materielle Unreinheiten
Dazu zählen alle Ausscheidungen des Menschen (Urin und Fäkalien) sowie derjenigen Tiere, deren Fleisch zum Verzehr verboten ist. Auch alle Raubtiere sind unrein, hingegen sind domestizierte Tiere, die mit denen Kontakt kaum zu vermeiden sind – wie Katze, Maultier und Esel – nicht unrein. Auch Blut, das vom Tier beim Schlachten fließt ist unrein, sowie auch menschliches Blut, das aus Anus oder Scheide fließt. Auch Kadaver gelten als unrein, ausgenommen Leichname verstorbener Menschen sowie alle verendeten Lebewesen, bei denen kein Blut fließt, wie Fische und Insekten (z. B. Heuschrecken).
8-6 Sechste Bedingung: Bedecken der ʿAurah
Dies lässt sich wie folgt kategorisieren

8-7 Siebte Bedingung: Die Einhaltung der Gebetszeit
Das Gebet soll weder vor noch nach seiner Zeit verrichtet werden. Nur bei zwingenden Gründen darf man ein Gebet mit einem anderen Gebet zusammenfassen. Das absichtliche Aufschieben eines Gebets auf nach seiner Zeit gilt als Sünde.
8-8 Achte Bedingung: Die Gebetsrichtung (Qiblah) einnehmen
Ausgenommen von dieser Bedingung ist das Gebet auf der Reise, da soll man in die Richtung beten, in die sich das Reittier bewegt. Heutzutage ist das vergleichbar mit dem Gebet im Flugzeug. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn man nicht in der Lage ist, die Gebetsrichtung einzunehmen, bspw. bei Furcht vor einem Feind.
8-9 Neunte Bedingung: Die Absicht
Die Absicht befindet sich im Herzen, sie auszusprechen gilt als verbotene Neuerung (Bidʽah). Ob man die Absicht schon einige Zeit vor dem Gebet hatte oder ob man beabsichtigt, das fällige Gebet zu verrichten, das Gebet ist in beiden Fällen korrekt.
Wichtige Hinweise:
- Bei Nichterfüllung einer Bedingung wird das Gebet nicht akzeptiert, und zwar gleichgültig, ob es aus Unwissen, Vergesslichkeit oder mit Absicht geschieht. Nur wenn man unwissend oder aus Vergesslichkeit mit einer Unreinheit betet, ist das Gebet trotzdem richtig, denn
ereshat dabeiwurde etwas ausgelassen, nicht etwas Falschesunternommenausgeführt. - Die Bedingungen sind nicht Teil des Gottesdienstes und müssen im Voraus und bis zum Ende der Anbetung bestehen.
9 Siebte Lektion: die verpflichtenden Bestandteile (Farḍ-Handlungen) des Gebets
Es sind vierzehn:
| Das Stehen, wenn man dazu in der Lage ist. | Der Takbīr zum Eintritt in den Weihezustand (ʼIḥrām). |
| Die Rezitation der Sūrah al-Fātiḥah. | Der Rukūʽ (Die Verbeugung). |
| Das Aufrichten nach der Verbeugung. | Der Suǧūd (Niederwerfung auf 7 Körperteile, jeweils zweimal pro Rakʽah). |
| Das Aufrichten von der Niederwerfung. | Das Sitzen zwischen den beiden Niederwerfungen. |
| Das zur-Ruhe-Kommen bei allen Handlungen. | Die Einhaltung der richtigen Reihenfolge aller Bestandteile. |
| Der tašahhud (die letzte Bezeugung. | Das Sitzen zum tašahhud. |
| Die Bitte um Segen für den Propheten r. | Die beiden Grüße nach rechts und nach links. |
Erste Farḍ-Handlung: Die Einnahme der Gebetsrichtung, wenn man dazu in der Lage ist
| im Pflichtgebet: Sich in Richtung Mekka hinzustellen ist wesentlicher Bestandteil der Pflichtgebete. Allerdings kann darauf verzichtet werden, wenn man nicht dazu in der Lage ist oder wenn so große Schwierigkeiten bestehen, dass die erforderliche Andacht nicht mehr gewährleistet ist. Wer die Gebetsrichtung noch teilweise einnehmen kann, soll dies tun. | im freiwilligen Gebet: Die zusätzlichen Gebete können in der Regel auch sitzend verrichtet werden. Wer dies tut, bekommt jedoch nur die Hälfte der Belohnung desjenigen, der in Richtung Qiblah betet. Man darf freiwillige Gebete sogar liegend verrichten, wobei man dann die Hälfte der Belohnung eines im Sitzen betenden bekommt. |
Zweite Farḍ-Handlung: Der Takbīr al-ʼIḥrām zum Eintritt in den Weihezustand.
Hier darf keine andere Formel ausgesprochen werden außer: „Aḷḷāhu akbar“
Dritte Farḍ-Handlung: Rezitation der Sūrah al-Fātiḥah Es ist verpflichtend, sie in jedem Gebetsabschnitt zu rezitieren, ob das Gebet leise oder laut verrichtet wird, und zwar die komplette Rezitation in der richtigen Reihenfolge, mit allen Versen, Vokalen,
Wörtern und Buchstaben. Sie wird nur hinfällig, wenn man sich einem Gemeinschaftsgebet anschließt, während der ʼImām sich bereits verbeugt.
Neunte Farḍ-Handlung:[1] Das zur-Ruhe-Kommen in allen Positionen. Dies erreicht man, indem man alle verpflichtenden Gebetstexte in jedem Teil des Gebets rezitiert.
Wichtige Hinweise:
Dies waren die Farḍ-Bestandteile des Gebets. Es wird nicht akzeptiert, dass einer davon ausgelassen wird, sei es aus Unwissenheit, Vergessen oder Absicht. Man kann sie auch nicht durch eine zusätzliche Niederwerfung wegen Unaufmerksamkeit (Suǧūd as-sahw)[2] ausgleichen. Vielmehr muss das fällige Gebet in diesem Fall wiederholt werden. Was aber frühere Gebete angeht, in denen man bestimmte Bestandteile ausgelassen hat, so wird das verziehen. Denn der Prophet r hat einem Gefährten, der nicht richtig beten konnte, nicht befohlen, alle früheren Gebete zu wiederholen. Vielmehr befahl ihm der Prophet, nur das fällige Gebet zu wiederholen, da er in diesem einen wesentlichen Bestandteil ausgelassen hatte, nämlich das Zur zur-Ruhe Ruhe-Kommen. Und Aḷḷāh weiß es am besten.
[1] Offensichtlich hat der Auto nur auf manche Farḍ-Handlungen hingewiesen (A. d. Ü.)
[2] Siehe elfte Lektion unter „Wichtiger Hinweis“.
10 Achte Lektion: die Pflichten (Wāǧib-Handlungen)
Die unerlässlichen Pflichten des Gebets sind acht:
- Jeder Takbīr außer dem Takbīr al-ʼIḥrām (der Farḍ ist).
- Die Formel „Samīʽ Aḷḷāhu li-man ḥamidah“ (Aḷḷāhu erhört denjenigen, der Ihn preist) für den ʼImām und den allein Betenden beim Aufrichten von der Verbeugung.
- Die Formel „Rabbanā wa laka al-ḥamd“ (O, unser Herr, gepriesen seist Du) für die Mitbetenden.
- Die Formel: „subḥāna rabbiy-al-ʽaẓīm“ (Lobpreis sei meinem Herrn, dem Allmächtigen) in der Verbeugung.
- Die Formel: „subḥāna rabbiy-al-aʽlā“ (Lobpreis sei meinem Herrn, dem Erhabenen) in der Niederwerfung.
- Die Formel: „rabbi ġfirlī“ (O, mein Herr, vergib mir) zwischen den beiden Niederwerfungen.
- Der erste tašahhud (nach den beiden ersten Abschnitten in den längeren Gebeten).
- Das Sitzen zur Rezitation des tašahhud.
Wichtiger Hinweis
Man muss beim Verbeugen die Formel „subḥāna rabbiy-al-ʽaẓīm“ (Lobpreis sei meinem Herrn, dem Allmächtigen) genau so aussprechen, und es ist wünschenswert, zusätzliche überlieferte Bittgebetehinzuzufügen. Ebenso spricht man in der Niederwerfung die Formel „Subḥāna Rabbiy-al-aʽlā“ (Lobpreis sei meinem Herrn, dem Erhabenen) und kann anschließend weitere überlieferte Bittgebete hinzufügen.
12 Neunte Lektion: Erläuterung des tašahhud
Die Bezeugung lautet wie folgt
„At-taḥiyyātu li-llāhi wa ʼṣ-ṣalawātu wa ʼṭ-ṭayyibāt. As-salāmu ʽalaika ayyuhā ʼnabiyyu wa raḥmatu ʼḷḷāhi wa barakātuh, as-salāmu ʽalainā wa ʽalā ʽibādi ʼllāhi ʼṣ-ṣāliḥīn. Ašhadu allā ilāha illā Aḷḷāh waḥdahū lā šarīka lah, wa ašhadu anna Muḥammadan ʽabduhū wa rasūluh.“
Diese Formel kann sinngemäß folgendermaßen übersetzt werden:„Alle Ehrerweisungen, Gebete und schönen Worte gebühren Aḷḷāh. Der Friede sei auf dir, o Prophet, die Barmherzigkeit Aḷḷāhs und Sein Segen. Der Friede sei auf uns und den rechtschaffenen Dienern Aḷḷāhs. Ich bezeuge, dass niemand Anspruch darauf hat, angebetet zu werden, außer Aḷḷāh, Der keinen Partner hat, und ich bezeuge, dass Muḥammad Sein Diener und Gesandter ist“.
Dann folgt der Segensspruch, in dem man Aḷḷāh darum bittet, dem Propheten Segen und Frieden zu schenken:
„Aḷḷāhumma ṣalli ʽalā Muḥammad, wa ʽalā āli Muḥammad, kamā ṣallayta ʽalā Ibrāhīm, wa ʽalā āli Ibrāhīm, innaka ḥamīdun mağīd. Wa bārik ʽalā Muḥammad, wa ʽalā āli Muḥammad, kamā bārakta ʽalā Ibrāhīm, wa ʽalā āli Ibrāhīm, innaka ḥamīdun mağīd“.
Diese Formel bedeutet etwa: „O Aḷḷāh schenke Muḥammad und seiner Familie Frieden, wie Du Ibrāhīm und der Familie Ibrāhīms Frieden geschenkt hat. Du bist der Lobenswerte, der Ruhmreiche. Und schenke Muḥammad und
seiner Familie Segen, wie Du Ibrāhīm und der Familie Ibrāhīms Segen geschenkt hat. Du bist der Lobenswerte, der Ruhmreiche“.
Wenn es die letzte Bezeugung (vor Abschluss des Gebets) ist, soll man Aḷḷāh um Zuflucht vor dem Höllenfeuer, der Qual im Grab, der Prüfung im Leben und nach dem Tod und vor der Prüfung des falschen Messias bitten (Aḷḷāhumma innī aʽūḏu bika min ʽaḏābi ğahannam, wa min ʽaḏābi ʼl-qabr, wa min fitnati ʼl-maḥyā wa min fitnati ʼl-mamāt, wa min fitnati ʼl-masīḫi ʼd-dağğāl). Daraufhin sollte man sich Aḷḷāh mit einem Bittgebet zuwenden, am besten mit einem der überlieferten Bittgebete, wie: „Aḷḷāhumma aʽinnī ʽalā ḏikrika wa šukrika wa ḥusni ʽibādatik. Aḷḷāhumma innī ẓalamtu nafsī ẓulmān kaṯīran fa-ʼġfir lī maġfiratan min ʽindik, wa ʼrḥamnī, ʼinnaka ʼanta ʼl-ġafūru ʼr-Raḥīm“.
Das heißt etwa: „O Aḷḷāh, hilf mir, Deiner zu gedenken, Dir zu danken und bestmöglich zu dienen. O Aḷḷāh, ich habe mir selbst viel Unrecht getan, so vergib mir und erbarme Dich meiner. Du bist der Vergebende, der Barmherzige“.
Was aber die erste Bezeugung [d. h. nach den ersten zwei rakʽah] angeht, so richtet man sich danach auf, um die dritte zu verrichten. Dies gilt für Mittags- (ẓuhr), Nachmittags- (ʽAṣr), Abend- (Maġrib) und Nachtgebet (ʽIšāʼ). Auch hier wäre es besser, danach den Segen für den Propheten aussprechen, darauf weisen viele Aussagen des Propheten hin.
14 Zehnte Lektion: zusätzliche Formeln und Handlungen im Gebet
14-1 [Diverse Sunnah-Handlungen]
Zusätzlich zu den Farḍ- und Wāǧib-Bestandteilen des Gebets wurden folgende Formeln und Handlungen überliefert:
- Das Bittgebet zur Eröffnung.
- In der Niederwerfung Abstand zu halten zwischen Oberarmen und Seiten, zwischen Bauch und Oberschenkeln und zwischen Ober- und Unterschenkeln.
- Die Arme in der Niederwerfung nicht auf den
vomBodenhochzuheben, wenn man sich niederwirftzu legen. - Sich während der Bezeugung und zwischen den beiden Niederwerfungen auf den auf dem
mFußrückenliegenden linken Fußzu setzen, während der rechtenFuß immer senkrecht auf den Zehen steht. - Sich während der letzten Bezeugung (Tašahhud) in den Gebeten aus vier oder drei Abschnitten so hinzusetzen, dass der linke Fuß unter dem rechten liegt und der rechte senkrecht auf den Zehen steht.
- Während der Bezeugungen mit dem rechten Zeigefinger zu zeigen, sobald man sich hinsetzt und bis zum Ende des Tašahhud; dabei soll man den Finger während des Bittgebets bewegen.
- Die Segenssprüche für den Propheten Muḥammad und seine Familie sowie für den Propheten Ibrāhīm und seine Familie (auch) im Anschluss an den ersten Tašahhud (bei Gebeten mit 3 oder 4 Rakʽah) auszusprechen.
- Nach dem letzten Tašahhud ein Bittgebet zu sprechen.
- Den Qurʼān im Morgen-, im Freitags- und im Festtagsgebet sowie in den ersten beiden Rakʽah des Abend- und Nachtgebets und im Gebet um Regen laut zu rezitieren.
- Den Qurʼān im Mittags- und Nachmittagsgebet sowie in der dritten Rakʽah des Abendgebets und in den letzten zwei des Nachtgebets leise zu rezitieren.
- Mehr Suren als nur al-Fātiḥah zu rezitieren.
- Dass man beim Stehen die Arme über die Brust legt, den rechten auf dem linken, vor und nach der Verbeugung.
- Dass man die Hände mit geschlossenen und gestreckten Fingern auf Schulter- oder Ohrenhöhe hochhebt, wenn man das Gebet mit der Formel „Aḷḷāhu akbar“ eröffnet, wenn man sich nach der Verbeugung aufrichtet, und wenn man vom ersten Tašahhud zur dritten Rakʽah übergeht.
- In der Verbeugung die Formel „subḥāna rabbiy-al-ʽaẓīm“ (Lobpreis sei meinem Herrn, dem Allmächtigen) und in der Niederwerfung „subḥāna rabbiy-al-aʽlā“ (Lobpreis sei meinem Herrn, dem Erhabenen) mehrmals auszusprechen.
- Die Formel „rabbanā wa laka al-ḥamd“ (O, unser Herr, gepriesen seist Du) beim Aufrichten nach der Verbeugung zu erweitern, und Aḷḷāh zwischen den beiden Niederwerfungen im Sitzen mehrmals um Vergebung zu bitten.
- Den Rücken in der Verbeugung gerade zu halten, derart, dass der Kopf auf der Höhe des Rückens ist.
Dabei soll man auch weitere überlieferte Bittgebete zu den Bestandteilen des Gebets berücksichtigen. Davon ist zu nennen: eine längere Formel des Lobpreises als: „rabbanā wa laka al-Ḥamd“ (O, unser Herr, gepriesen seist Du), wenn man sich nach der Verbeugung aufrichtet. Das gilt sowohl für den ʼImām als auch für die Mitbetenden und den, der allein betet. Dazu gehört auch, die Hände während der Verbeugung mit gespreizten Fingern auf die Knie während zu legen.
14-2 Das Eröffnungsbittgebet
Das Eröffnungsbittgebet folgt auf die Eröffnungsformel „Aḷḷāhu akbar“ im Gebet, und zwar spricht man eines der vom Propheten r überlieferten Bittgebete, wie: „O Aḷḷāh trenne mich von meinen Sünden so, wie Du zwischen dem Osten und dem Westen getrennt hast. O Aḷḷāh, reinige mich von meinen Sünden, wie ein weißes Kleid von Schmutz gereinigt wird. O Aḷḷāh, wasch mich rein von meinen Sünden mit Wasser, Schnee und Hagel“, oder auch „Gepriesen seist Du Aḷḷāh und Lob sei Dir. Und segensreich ist Dein Name und hocherhaben ist Deine Bedürfnisfreiheit und nichts gibt es, dem zu Recht gedient wird außer Dir“.
16 Elfte Lektion
16-1 Was macht das Gebet ungültig?
Es gibt acht Dinge, die das Gebet ungültig machen:
- Absichtliches, bewusstes und wissentliches Reden. Geschieht es aus Vergesslichkeit oder Unwissen, macht es das Gebet nicht ungültig.
- Lachen.
- Essen.
- Trinken.
- Sich zu entblößen.
- Große Abweichung von der Gebetsrichtung.
- Mehrmalige aufeinanderfolgende Bewegungen, die nicht zum Gebet gehören.
- Verlust der Reinheit.
Der erste Grund für die Ungültigkeit des Gebets: Absichtliches, bewusstes und wissentliches Reden: Ausgenommen davon ist es, den ʼImām zu korrigieren, falls er beim Rezitieren einen Fehler macht oder etwas vergisst.
16-2 Urteil über Bewegungen während des Gebets:
| Verboten: Mehrmals wiederholte, unnötige und unübliche Bewegungen, wie z. B., um zu essen. | Unerwünscht: Leichte, aber unnötige Bewegungen. Bsp.: leichtes Wenden. | Erlaubt: Notwendige Bewegungen. Bsp.: Kratzen des Bartes. | Erwünscht: Bewegungen, von denen die Vollkommenheit des Gebets abhängt Bsp.: Schließen von Lücken in der Gebetsreihe (indem man sich seinem Nachbarn nähert). | Obligatorisch: Bewegungen, von denen die |
Wichtiger Hinweis:
Wir haben nun von den Bedingungen, den Bestandteilen, den Pflichten und den zusätzlichen, vom Propheten überlieferten Formeln und Handlungen im Gebet gesprochen. Worin besteht der Unterschied zwischen ihnen?
| Die Bedingung (Šarṭ) | Der Bestandteil (Farḍ) | Die Pflicht (Wāǧib) | Zusätzliche Formeln und Haltungen |
| Muss vor Beginn des Gebets erfüllt sein. | Wird im Gebet selbst fällig. | ||
| Muss während des ganzen Gebets bestehen. | Beschränkt sich auf einen Bestandteil des Gebets. | ||
| Wird nicht verziehen, wenn etwas davon ausgelassen wird, sei es aus Unwissenheit, Vergesslichkeit oder Absicht. | Wird verziehen, wenn es aus Unwissenheit oder Vergesslichkeit ausgelassen wird, nicht aber bei Absicht. | Wird verziehen, ob man es aus Unwissenheit, Vergesslichkeit oder absichtlich ausgelassen hat. |
| Kann nicht durch Suǧūd as-sahw ausgeglichen werden. | Wird durch Suǧūd as-sahw nicht ausgeglichen. | Kann durch Suǧūd as-sahw ausgeglichen werden. |
16-3 Suǧūd as-sahw – Vergesslichkeits-Niederwerfungen:
Sie können aus folgenden drei Gründen verrichtet werden:
| Wegen Hinzufügung: Bspw., wenn man eine zusätzliche Verbeugung oder Niederwerfung verrichtet hat oder sich öfter als verlangt hingestellt oder hingesetzt hat. | Wegen Auslassung: Wenn man eine Pflicht innerhalb des Gebets versäumt hat. | Bei Zweifel: Wenn man bspw. nicht sicher ist, ob man drei oder vier Gebetsabschnitte gebetet hat. Dieser Grund wird in zwei Arten aufgeteilt: | |
| Der Zweifel kommt erst auf, nachdem man mit dem Gebet fertig ist: Dieser wird vollkommen ignoriert. | Zweifel innerhalb des Gebets: Hat jemand häufige Zweifel, ignoriert man diese. Ist der Zweifel nur klein, lässt man das Wahrscheinliche gelten. Wenn beides gleich möglich ist, soll man vom dem Wenigeren ausgehen. |
Anmerkungen:
- Wenn der Betende während des Suǧūd as-sahw unaufmerksam wird, muss er nichts weiter tun und sein Gebet gilt als korrekt.
- Wenn ein Betender einen Wāǧib-Teil auslässt, ist sein Gebet erst gültig, wenn er diesen Teil und die darauf folgenden Teile verrichtet und zum Schluss die Suǧūd as-Sahw verrichtet.
- Wenn der Betende ein Wāǧib-Teil aus Unaufmerksamkeit auslässt und er die entsprechende Position verlassen hat, muss er Suǧūd as-Sahw verrichten.
16-4 Eine kurze Zusammenfassung des Gebets in Bildern
- Vorzugsweise vollzieht der Muslim den Wuḍūʼ zuhause und zieht sich schön an.
- Dann sollte er wenn möglich zu Fuß zur Moschee gehen – sonst fahren – und zwar voller Zuversicht und in Würde, d. h. er soll weder rennen noch laufen, herumfuchteln oder laut sein.

- Hat er die Moschee erreicht, soll er die Schuhe ausziehen und sie an den dafür vorgesehenen Platz stellen. Gleichzeitig legt man damit alles Weltliche beiseite: in den Moscheen darf u. a. weder gehandelt noch gesungen werden.
- Man soll die Moschee mit dem rechten Fuß betreten und dabei sagen: „Bi-smi ʼllāhi wa-ʼṣ-ṣalātu wa-ʼs-salāmu ʽalā rasūli-ʼllāh, Aḷḷāhumma ʼftaḥ lī abwāba raḥmatik“ (Mit dem Namen Aḷḷāhs, Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Aḷḷāhs. O Aḷḷāh, öffne mir die Tore Deiner Barmherzigkeit). Nach dem Gebet verlässt man die Moschee mit dem linken Fuß und sagt dabei: „Bi-smi-ʼllāhi wa-ʼṣ-ṣalātu wa-ʼs-salāmu ʽalā rasūli-ʼllāh, Aḷḷāhumma ʼinnī asʼaluka min faḍlik“ (Mit dem Namen Aḷḷāhs, Frieden und Segen seien auf dem Gesandten Aḷḷāhs. O Aḷḷāh, erteile mir von Deiner Gunst).
- Männer sollen sich vorne in die Reihe stellen und Frauen dahinter.
- Hat das Gebet bereits angefangen, soll man den Takbīr aussprechen und sich dann dem ʼImām anschließen, egal in welcher Position sich der ʼImām befindet. Die Rakʽah, bei der man sich dem ʼImām stehend oder verbeugend angeschlossen hat, ist gültig. Versäumte Rakʽah holt man nach, nachdem der ʼImām das Gebet abgeschlossen hat.
- Betritt man die Moschee bevor das rituelle Gebet angefangen hat, soll man das vom Propheten überlieferte freiwillige Gebet (sunnah qabliyyah) vor dem Ṣalāh verrichten. Gibt es zu dem zu betenden Ṣalāh kein freiwilliges, soll man das Grußgebet für die Moschee (taḥiyyat al-masğid) verrichten, bevor man sich hinsetzt.
- Man darf den Weihezustand der Moschee nicht verletzen, indem man demonstrativ auf die Uhr schaut oder sich räuspert, um den ʼImām dazu bringen, mit dem Gebet anzufangen.
- Es ist vom Propheten überliefert, dass man sich zum Beten vor eine Wand stellt. Dies gilt sowohl für den ʼImām als auch für den alleine Betenden. Die Wand des ʼImām gilt für alle Mitbetenden.
Die Beine soll man in Schulterbreite parallel zueinander stellen, nicht weniger und nicht mehr.

Wenn alle Vorbedingungen des Gebets erfüllt sind, spricht man den Takbīr und hebt dabei die Hände mit geschlossenen Fingern und mit den Handflächen in Gebetsrichtung, und zwar bis höchstens zu den Ohren.

Dann umfasst man mit der rechten Handfläche den linken Handrücken inkl. Handgelenk und einen Teil des Unterarms auf Brusthöhe.

- Man schaut auf die Stelle, auf die man sich niederwirft, ohne sich nach rechts oder links zu drehen.

- Es ist wünschenswert, das Eröffnungsbittgebet nur zu Beginn der ersten Rakʽah zu sprechen; dabei sollte man abwechslungsweise eines der verschiedenen überlieferten Bittgebete wählen.
- Anschließend wird die Istiʽāḏah ausgesprochen, eine Formel, mit der man Aḷḷāh um Zuflucht bittet, wie: „Aʽuḏū bi-ʼllāhi mina ʼš-šayṭāni ʼr-rağīm“ (Ich bitte Aḷḷāh um Zuflucht vor dem gesteinigten Satan).
- Dann fängt man mit dem Namen Aḷḷāhs an, indem man sagt: „Bismi-ʼllāḥi ʼr-Raḥmāni ʼr-Raḥīm“ (mit dem Namen Aḷḷāhs, dem Gnadenvollen, dem Gnädigen).
- Nun wird Sūrah al-Fātiḥah rezitiert, in der richtigen Reihenfolge, und allen Vokalen, Worten, Buchstaben und Versen.
- Danach ist es wünschenswert, einige Qurʼān-Verse zu rezitieren, die einem leicht fallen. Die Wiederholung der Istiʽāḏah ist dabei nicht nötig, aber man sollte jede Sūrah immer mit der Basmalah anfangen.
- Dann hebt man die Hände hoch wie zu Anfang des Gebets und spricht den Takbīr, dann verbeugt man sich.
- Beim Verbeugen umfasst man die Knie, ohne die Ellbogen zu biegen. Der Rücken soll dabei möglichst gerade und horizontal sein, mit dem Kopf auf gleicher Höhe.
- In dieser Position sagt man mindestens einmal „subḥāna rabbiy-al-ʽaẓīm“. Es ist wünschenswert, mehr Bittgebete und Lobpreisungen aus den Überlieferungen des Propheten r zu sprechen.

- Dann richtet man sich auf und sagt dabei, bevor man die aufrechte Position erreicht hat: „samiʽa Aḷḷāhu li-man ḥamidah“ (Aḷḷāhu erhört denjenigen, der Ihn preist). Dabei hebt man die Hände auf Ohren- oder Schulterhöhe.
- Wenn man die aufrechte Position erreicht hat, sagt man: „rabbanā wa laka al-ḥamd“ (unser Herr, Dein ist alles Lob). Auch hier ist es wünschenswert, weitere überlieferte Bittgebete zu sprechen.
- Daraufhin spricht man den Takbīr, diesmal ohne die Hände zu heben, wirft sich dann nieder, und zwar so, dass sieben Körperteile den Boden berühren, nämlich Stirn und Nase, Handflächen, Knie und die Sohlenseite der Zehen.
- Während des Suǧūd hält man die Arme von den Seiten, den Bauch von den Oberschenkeln und die Ober- von den Unterschenkeln entfernt, die Arme liegen nicht auf dem Boden.

- Während des Suǧūd sagt man mindestens einmal „Subḥāna Rabbiy-al-Aʽlā “ (Lobpreis sei meinem Herrn, dem Erhabenen). Es ist wünschenswert, weitere überlieferte Bittgebete zu sprechen. Man kann sich nach Belieben auch mit anderen, eigenen Bittgebeten an Aḷḷāh wenden, allerdings sind die überlieferten bevorzugt.
- Dann setzt man sich mit einem Takbīr auf den waagerecht gestreckten linken Fuß, während der rechte Fuß senkrecht steht, nur die Zehen liegen mit der Unterseite auf dem Boden, in Gebetsrichtung. Die Hände werden dabei mit der Innenseite nach unten oberhalb der Knie auf die Oberschenkel gelegt.
Dies ist das SitzenSo sitzt man in allen Sitzpositionen desGebetsṢalāh,außer dass mannur beim letzten tašahhud in den Gebetendenjenigenmit drei und vier Rakʽahschiebt man den linken Fuß unter das rechte Bein und sitztbeim Sitzen im letzten tašahhud aufmitseinemdem Gesäß am Bodensitzt und den linken Fuß unter das rechte Bein schiebt.

- Dann spricht man den Takbīr, wirft sich erneut nieder und vollzieht den Suǧūd wie beim ersten Mal.
- Daraufhin spricht man den Takbīr und erhebt sich für die zweite Rakʽah, in der man alles wiederholt wie zuvor, nur der takbīr al-ʼIḥrām und das Eröffnungsbittgebet werden weggelassen.
- Nach der zweiten Niederwerfung setzt man sich hin, um den Tašahhud zu sprechen.
- Beim Sprechen zeigt man mit dem Zeigefinger, bewegt ihn und sagt dabei seine Gebete auf, während Mittelfinger und Daumen zusammengezogen werden.
Bei einem Gebet aus nur zwei Rakʽah spricht man jetzt den vollen Segen auf den Propheten r. Abschließend sollte man Aḷḷāh um Zuflucht vor dem Höllenfeuer, der Qual im Grab, der Prüfung im Leben und nach dem Tod und vor der Prüfung des falschen Messias bitten: Aḷḷāhumma innī aʽūḏu bika min ʽaḏābi ğahannam wa min ʽaḏābi ʼl-qabr wa min fitnati ʼl-maḥyā wa min fitnati ʼl-mamāti wa min fitnati ʼl-masīḫi ʼd-dağğāl. Daraufhin sollte man sich Aḷḷāh mit einem Bittgebet zuwenden, am besten mit einem der überlieferten Duʽāʼ wie: „Aḷḷāhumma aʽinnī ʽalā ḏikrika wa šukrika wa ḥusni ʽibādatik.“. Das heißt etwa: „O Aḷḷāh, hilf mir, Deiner zu gedenken, Dir zu danken und Dir bestmöglich zu dienen.“

Nun grüßt man nach rechts und nach links (mit „as-Salāmu ʽalaikum wa Raḥmatuḷḷāh“) grüßen. Dabei dreht man nur den Kopf und nicht die Schulter, und weder nickt man noch macht man andere Gesten.

- Bei einem Gebet, das aus drei oder vier Rakʽah besteht richtet man sich nach dem ersten Tašahhud – bei dem der Segenswunsch für den Propheten Sunnah ist – wieder auf.
- Beim Aufstehen spricht man wiederum den Takbīr und verrichtet danach die dritte Rakʽah wie die erste. Ist es ein Gebet mit drei Rakʽah, setzt man sich nun hin, um den letzten tašahhud zu sprechen. Wenn es vier Rakʽah sind, verrichtet man zuerst die vierte und setzt sich erst dann hin, um den letzten tašahhud zu sprechen.
- Nun bittet man Aḷḷāh um Zuflucht vor vier Dingen: vor dem Höllenfeuer und der Qual im Grab, vor den Prüfungen im Leben und nach dem Tod und vor der Prüfung durch den dağğāl : Aḷḷāhumma innī aʽūḏu bika min ʽAḏābi ğahannam wa min ʽaḏābi-l-qabr wa min fitnati-l-maḥyā wa min fitnati-l-mamāti wa min fitnati-l-masīḫi-d-dağğāl. Daraufhin sollte man sich Aḷḷāh nach Belieben mit einem Bittgebet zuwenden, am besten mit einem der überlieferten Duʽāʼ, wie: „Aḷḷāhumma aʽinnī ʽalā ḏikrika wa šukrika wa ḥusni ʽibādatik.“. Das heißt etwa: „O Aḷḷāh, hilf mir, Deiner zu gedenken, Dir zu danken und bestmöglich zu dienen“.
- Handelt es sich um ein Pflichtgebet, ist es wünschenswert, Aḷḷāhs gemäß den Überlieferungen des Propheten r, zu gedenken. Darunter:
- „Astaġfiru ʼḷḷāh, astaġfiru ʼḷḷāh, astaġfiru ʼḷḷāh. Aḷḷāhumma anta as-salām wa minka as-salām, tabārakta yā ḏā-l-ğalāli wa-l-ikrām“. (Ich bitte Dich um Vergebung (3-mal) o Aḷḷāh. O Aḷḷāh, Du bist der Friede und von Dir ist der Friede, gepriesen seist Du, Herr der Majestät und der Ehre).
- Dann preist man Aḷḷāh, indem man „Subḥān-Aḷḷāh“, „al-ḥamdu li-Ḷḷāh“ und „Aḷḷāhu akbar“ jeweils dreiunddreißig Mal sagt. Die Gesamtanzahl der Lobpreisungen sind
- somit 99, dann schließt man die Hundert mit „Lā ilāha illa Aḷḷāh, waḥdahū lā šarīka lah, lahu-l-mulk, wa lahu-l-ḥamd wa hua ʽalā kulli šayʼin qadīr“ (Es gibt keinen Gott außer Aḷḷāh, einzig ohne Teilhaber. Ihm gehört die Herrschaft und Ihm gebührt alles Lob und Er hat zu allem die Macht).
- Dann rezitiert man Āyat al-
KursiyyKursī, Sūrah al-ʼIḫlāṣ, Sūrah al-Falaq und Sūrah an-Nās.
- Dann rezitiert man Āyat al-
- Wichtige Hinweise
- Wie bereits erwähnt, gehört zu den Bedingungen für die Gültigkeit des Ṣalāh das Bedecken der ʿAurah. Daher muss der Betende aufpassen, dass sich seine ʿAurah während des Gebets nicht entblößt, denn sonst wäre es ungültig.


- Wenn jemand alleine mit einem ʼImām betet, soll er sich auf gleicher Höhe rechts neben ihn stellen, d. h. man darf weder weiter vorne noch weiter hinten als der ʼImām stehen. Dasselbe gilt für andere Mitbetende.
16-5 Zusammenfassung der rituellen Gebete (nebst den 5 Pflichtgebeten)
| Name | Typ | Zeit | Anzahl Rakʽah | Beschreibung |
| Freitagsgebet (ṣalāt al-ǧumʿa) | Pflicht | Zur Zeit des Mittagsgebets (Ẓuhr) | zwei | Die Suren werden laut rezitiert; das Gebet wird ab drei Männern wird gemeinschaftlich verrichtet. |
| Gebet bei Sonnenfinsternis | Kollektive Pflicht[1] | Wenn sich die Sonne verfinstert. | zwei | Die Suren werden laut rezitiert; in jeder Rakʽah werden zwei Verbeugungen ausgeführt. |
[1] farḍ kifāya, d. h., es muss nicht von allen Muslimen verrichtet werden, im Gegensatz zur farḍ ʽain, der individuellen Pflicht. (Anm. d. Ü.).
| Witr-Gebet, bestehend aus ungerader Zahl von Rakʽah | Bestätigte Überlieferung (Sunnah muʼakkadah) des Propheten r | Zwischen dem Nacht- und dem Morgengebet | eine bis elf | Möglichkeiten: eine Rakʽahentweder drei aufeinander |
Das regelmäßig verrichtete freiwillige Morgengebet (rātibah al-fağr) | Bestätigte Überlieferung (Sunnah muʼakkadah) des Propheten r | vor dem Morgengebet | zwei | Man liest in der erstem Rakʽah Sūrah al-Kāfirūn und inderzweiten al-ʼIḫlāṣ |
| Das freiwillige Mittagsgebet (sunnah aẓ-ẓuhr) | Überliefert (Sunnah) vom Propheten. | vor dem Mittagsgebet Nach dem Mittagsgebet | vier zwei | Jeweils zwei getrennte Rakʽah |
| Das freiwillige Abendgebet (sunnah al-maġrib) | Überliefert (Sunnah) vom Propheten. | Nach dem Abendgebet. | zwei | Man liest in der ersten Rakʽah Sūrah al-Kāfirūn und in der zweiten Sūrah al-ʼIḫlāṣ |
| Das freiwillige Nachtgebet (sunnah al-ʽišāʼ) | Überliefert (Sunnah) vom Propheten r | Nach dem Nachtgebet. | zwei | |
| Das freiwillige Nachtgebet im Ramaḍān (tarāwīḥ) | Überliefert (Sunnah) vom Propheten r | Zwischen dem Nacht- und dem Morgengebet | zwei bis zehn | |
| Das Gebet zur Begrüßung der Moschee | Pflicht | Bevor man sich nach Betreten der Moschee hinsetzt | zwei |
| Das freiwillige Vormittagsgebet (sunnah aḍ-ḍuḥā) | Überliefert (Sunnah) vom Propheten | Nachdem die Sonne aufgegangen ist bis kurz vor dem Mittagsgebet | zwei bis acht | |
| Gebet zur Bitte um Rechtleitung bei wichtigen Entscheidungen. (ṣalāt al- Istiḫārah) | Überliefert (Sunnah) vom Propheten. | jederzeit | zwei | Vor dem Abschiedsgruß bittet man Aḷḷāh um Rechtleitung, indem man das überlieferte Bittgebet rezitiert |
| Das Gebet um Regen (ṣalāt al-istisqāʼ) | Überliefert (Sunnah) vom Propheten, wird verrichtet bei Bedarf | Wenn die Sonne ungefähr einen Meter hoch am Horizont steht (d. h. ca. eine Viertelstunde nach Sonnenaufgang). | zwei Gebetsabschnitte | Man beginnt das Festgebet mit dem Takbīr (Aḷḷāhu akbar) und spricht diesen insgesamt siebenmal, einschließlich des ersten zum Eintreten in den Weihezustand in der ersten Rakʽah. In der zweiten Rakʽah spricht man den Takbīr insgesamt fünfmal unabhängig von dem |
| Der Festgebet | Überliefert (Sunnah) vom Propheten r | Wenn die Sonne ungefähr einen Meter hoch am Horizont steht (d. h. ungefähr eine Viertelstunde nach Sonnenaufgang). | zwei Gebetsabschnitte und zwei Predigten | Man beginnt mit dem Takbīr (Aḷḷāhu akbar) und spricht diesen insgesamt siebenmal, einschließlich des Takbīr al-ʼIḥrām |
Zeiten, in denen die allgemeinen freiwilligen Gebete verboten sind:
- Vom Sonnenaufgang bis die Sonne ca. einen Meter hoch am Horizont steht.
- Zwischen Nachmittagsgebet und Sonnenuntergang.
- Wenn die Sonne im Zenit steht bis etwa eine Viertelstunde vor dem Mittagsgebet.