English flag
English
Select a Language
English flag
English
Arabic flag
Arabic
French flag
French
German flag
German
Indonesian flag
Indonesian
Persian flag
Persian
Russian flag
Russian
Spanish flag
Spanish
Urdu flag
Urdu
English icon English
<strong>Die Erläuterung der Drei Fundamentalen Grundlagen</strong>

19.3 Die fünfte Säule: die Ḥaǧǧ (große Pilgerfahrt)

Study Duration
39 Min

Das Verrichten der Ḥaǧǧ gilt als fünfte Säule des ʼIslām und ist Pflicht, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Muslim zu sein, Verstand zu besitzen, die Heiratsreife erreicht zu haben, ein freier Mensch und physisch und finanziell dazu in der Lage zu sein. Für Frauen kommt dazu, dass der Ehemann oder ein maḥram (ein zur Heirat verbotener Angehöriger) sie begleiten muss.                  Die Ḥaǧǧ umfasst vier Säulen:

Das Eintreten in den ʼIḥrām, indem man die Absicht zur Verrichtung der aǧǧ fasst, begleitet von der Wiederholung der Formel „Labbayka Aḷḷāhumma labbayk“ (Wir sind Deinem Ruf nachgekommen, o Aḷḷāh) und bei den Männern dem Anziehen des zweiteiligen Weihgewandes (eines Lendenschurzes und eines Überwurfs).Das Stehen auf der ʽArafah-Ebene Vom Mittag des 9. Ḏul-Ḥiǧǧah bis zum Morgenanbruch des Festtags. Der Prophet r sagte nämlich: „Die aǧǧ  ist (das Stehen, d. h. das Sich-Befinden auf) ʽArafah“.Der ʼIfāḍah-Ṭawāf. Das ist die siebenmalige Umrundung der Kaʽbah, nachdem die Pilger von ʽArafah her geströmt sind. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Qudūm-Ṭawāf nach Ankunft in Mekka.Der Saʽī (Lauf zwischen den Hügeln Ṣafā und Marwah) Aḷḷāh U sagt nämlich: „Gewiss, aṣ-Ṣafā und al-Marwah gehören zu den (Orten der) Kulthandlungen Aḷḷāhs“ (2:158)
19.3.1.1 Die verschiedenen Arten der Ḥaǧǧ
  
Die ʼIfrād-Ḥaǧǧ“ Dabei fasst man die Absicht, einzig die Ḥaǧǧ und die dazu gehörigen Rituale zu verrichten.Die Qirān-Ḥaǧǧ Dabei fasst der Pilger die Absicht, ʽUmrah und Ḥaǧǧ zu verrichten. Dabei ist er verpflichtet, ein Tieropfer darzubringen.Die Tamattuʽ-Ḥaǧǧ Dabei verrichtet der Pilger die ʽUmrah während der Pilgermonate. Danach kann er aus dem Weihezustand austreten und alles, was während des Weihezustandes verboten war, wieder genießen.  Dann muss er Mekka noch einmal verlassen, um erneut in den ʼIḥrām einzutreten und die Absicht zur Ḥaǧǧ zu fassen. Auch bei dieser Art muss der Pilger ein Tieropfer darbringen.

19-3-2    Die Pflichten der Ḥaǧǧ

Wer eine der nachstehend erwähnten Pflichten auslässt, muss sie ersetzen, indem er ein Tieropfer darbringt, indem er in Mekka ein Schaf schlachtet, dessen Fleisch unter den dortigen Armen verteilt wird. Dem Pilger ist es nicht erlaubt, davon zu essen.

An einem mīqāt (bestimmter Ort außerhalb Mekkas) in den ʼIḥrām einzutreten.Das Stehen auf der ʽArafah-Ebene am 9. Ḏul-Ḥiǧǧah bis zum Sonnenuntergang, wenn man sich dort tagsüber befand.
Die Übernachtung in Muzdalifah (Ebene bei Mekka), nachdem man ʽArafah verlassen hat.Die Übernachtung in Minā (bei Mekka) die drei Nächte von 11., 12. und 13. Ḏul-Ḥiǧǧah.
Die Steinigung der Steinsäulen.Das Rasieren (für Männer) bzw. Schneiden der Kopfhaare.
Die Abschiedsumrundung der Kaʽbah (ṭawāf al-wadāʽ) – für alle, außer Frauen, die ihre Menstruation oder Wochenfluss haben –, wenn man Mekka verlassen will, auch wenn es nach den Pilgermonaten ist.
            Begrenzungen für ʽUmrah und Ḥaǧǧ
  
Zeitliche Das sind die Pilgermonate: Šawwāl, Ḏul-Qiʽdah und Ḏul-Ḥiǧǧah gemeint. Diese gelten nur für die Ḥaǧǧ); für die ʽumrah gibt es keine zeitlichen Grenzen bzw. keine bestimmten Zeiten.Örtliche Ḏul-Ḥulayfah: für die Bewohner Medinas und alle, die daran vorbeikommen.Al-Ğaḥfa: für die Bewohner Syriens, Ägyptens und des Maġrib.Qarn al-Manāzil: für die Bewohner von Naǧd.Yalamlam: für die Bewohner Jemens.Ḏāt ʽIrq: für die Bewohner des Iraks.

19-3-3    Wünschenswerte Handlungen während der Pilgerfahrten

Die Waschung mit der Absicht, in den Weihezustand einzutreten, und das Parfümieren (für Männer).Das Anziehen eines zweiteiligen weißen Gewands (Lendenschurz und Überwurf) für Männer.
Nägel und Haare zu kürzen, bevor man die Absicht zum Verrichten der Pilgerfahrt fasst.Die Formel „Labbayka Aḷḷāhumma labbayk“ zu wiederholen, und zwar ab Eintritt in den ʼIḥrām bis zur Steinigung der Säulen, die den Satan symbolisieren.
Der Qudūm-Ṭawāf (Ankunfts-Umrundung) bei ʼIfrād- und Qirān-Ḥaǧǧ.Sich in den ersten drei Runden um die Kaʽbah zu beeilen, und zwar während des Qudūm-Ṭawāf und im ʽUmrah-Ṭawāf für denjenigen, der die Tamattuʽ-Ḥaǧǧ vollzieht.
Die Männer sollen ihre rechte Schulter während des Qudūm-Ṭawāf enthüllen, für denjenigen, der die Tamattuʽ-Ḥaǧǧ verrichtet, gilt dies für den ʽUmrah-Ṭawāf.Das Verrichten des Abend- und des Nachtgebets in Muzdalifah zur Zeit des Abendgebets, gleich nachdem man dort angekommen ist.
Die Übernachtung in Minā in der Nacht zum Tag von ʽArafah (dem 9. Ḏul-Ḥiǧǧah).Das Küssen des Schwarzen Steins (an der südöstlichen Ecke der Kaʽbah).
Sich von Morgenanbruch bis kurz vor Sonnenaufgang in Muzdalifah aufzuhalten.

19-3-4    Was während des Weihezustands verboten ist

Es sind neun Dinge: Das Rasieren und Schneiden der Kopf- und Körperhaare, das Schneiden der Fingernägel, das direkte Bedecken des Kopfes für Männer, das Anziehen von genähten Gewändern für Männer (die für die Gesamtkörpergröße oder ein bestimmtes Körperteil geschneidert sind), das Tragen von Gesichtsschleier und Handschuhen für Frauen, das Parfüm – dazu gehört auch parfümierte Seife –, die Jagd, sich selbst oder jemanden andern zu verheiraten, der Geschlechtsverkehr sowie Zärtlichkeiten zwischen Ehepartnern.

Wer etwas davon aus Vergesslichkeit oder Unwissen tut oder dazu gezwungen wird, dem obliegt keine Sühne, nur wer ein Tier jagt, hat (im Fall von Vergesslichkeit oder Unwissen) ein Sühneopfer zu leisten. Für diejenigen, die eine dieser verbotenen Taten absichtlich und wissentlich begehen, werden sie in vier Arten eingeteilt:

Taten, die kein Sühneopfer erfordern:   Dazu gehört, sich selbst oder jemand anderen zu verheiraten, aber auch Zärtlichkeiten ohne Geschlechtsverkehr, solange es nicht zur Ejakulation kommt.  Der Pilger muss aber seine Tat bereuen.Taten, die ein gleichwertiges Sühneopfer erfordern: Damit ist die Jagd gemeint. Dafür muss Sühne geleistet werden in Form eines Tieropfers, das zwei rechtmäßige Richter bestimmen sollen.Taten, deren Konsequenzen schwerwiegend sind: Hier geht es um den Geschlechtsverkehr. Wer dies vor dem ersten Verlassen des Weihezustandes (nach ʼIfāḍah-Ṭawāf) tut, hat seine ganze Ḥaǧǧ verdorben; inkl. alle darauf folgenden Rituale. Da muss die ganze Ḥaǧǧ wiederholt und ein Sühneopfer geleistet werden.Taten, für die das Sühneopfer demjenigen des Kranken entspricht: Das gilt für alle anderen erwähnten Verbote. Für deren Übertreten stehen folgende Sühnen zur Wahl: Entweder Fasten von drei Tagen, oder Spenden von sechs Mahlzeiten oder Schlachten eines Schafs, dessen Fleisch unter den Armen in Mekka verteilt wird.

19-3-5    Namen der Pilgertage:

Yaum at-tarwiyya (Tag der Bewässerung), der 8. Ḏul-Ḥiǧǧah; erhielt diese Bezeichnung, da man an diesem Tag früher das Wasser nach Minā transportierte.Yaum ʽArafah (Tag von ʽArafah), der 9. Ḏul-ḤiǧǧahYaum al-ʽĪd (Der Festtag), auch Yaum an-Naḥr (Tag der Schlachtopfer), der 10. Ḏul-ḤiǧǧahYaum al-Qarr (Tag der Niederlassung), der 11. Ḏul-Ḥiǧǧah; erhielt diese Bezeichnung, da die Pilger sich an diesem Tag in Minā niederlassen.Yaum an-Nafr (Tag des Strömens), der 12. Ḏul-Ḥiǧǧah.Yaum an-Nafr aṯ-Ṯānī (Tag des zweiten Strömens), der 13. Ḏul-Ḥiǧǧah.
 
Laylatu Ǧamʽ ist der Name der Nacht vor dem Fest; sie erhielt diesen Namen, da die Menschen sich in dieser Nacht versammelten, denn die Bewohner Mekkas pflegten sich vor dem ʼIslām nicht auf die ʽArafah-Ebene zu gehen.
Bevorzugte fünf Zeiten für Bittgebete während der Ḥaǧǧ:
    
Am Tag von ʽArafah (dem 9. Ḏul-Ḥiǧǧah nach dem Mittag bis zum SonnenuntergangIn Muzdalifah nach Anbruch des Morgens des 9. Ḏul-Ḥiǧǧah bis zum Sonnenaufgang.Nach dem Steinigen der kleinen und der mittleren Säule, die den Satan symbolisieren, am 11., 12., 13. Ḏul-ḤiǧǧahWährend der Umrundung der Kaʽbah.Während Laufs zwischen den Hügeln aṣ-Ṣafā und al-Marwah.

19-3-6    Beschreibung der Tamattuʽ-Ḥaǧǧ

Scheich Muḥammad Ibn Ṣāliḥ al-ʽUṯaymīn h sagte:

Wenn ihr den mīqāt erreicht habt, dann wascht euch und parfümiert Kopf und Bart, dann fasst die Absicht, die ʽumrah zusammen mit der Ḥaǧǧ in Form der einer Tamattuʽ-Ḥaǧǧ zu verrichten. Dann begebt euch nach Mekka, wobei ihr die Formel „Labbayka Aḷḷāhumma labbayk“ wiederholt. Wenn ihr die heilige Moschee erreicht, vollzieht den Ṭawāf al-ʽUmrah (genannt auch ṭawāf az-ziyārah, Besuchsumrundung) und ihr sollt wissen, dass die ganze Moschee geeignet ist, die Kaʽbah zu umrunden, ob nah oder in einiger Entfernung. Sie nah zu umrunden ist besser, aber nur, wenn man durch die großen Menschenmaßen keinen Schaden erleidet, ansonsten sollte man sich vom Gedränge fernhalten. Gott sei Dank ist die Moschee geräumig. Wenn man mit der Umrundung fertig ist, verrichtet man hinter dem Standort des Propheten Ibrāhīm u zwei Rakʽah, wenn möglich in der Nähe, sonst etwas weiter weg – Hauptsache ist, dass sich der Standort Ibrāhīm zwischen dem Betenden und der Kaʽbah befindet. Dann läuft man sieben Mal zwischen den beiden Hügeln aṣ-Ṣafā und al-Marwah hin und her, beginnend mit Ṣafā. Ist man damit fertig, schneidet man sich die Haare (vom ganzen Kopf und nicht von einer Seite, wie viele es tun).

Wenn der 8. Tag von Ḏul-Ḥiǧǧah kommt, sollt ihr euch waschen, parfümieren und in den Weihezustand für die Ḥaǧǧ eintreten, und zwar je nachdem, wo ihr hergekommen seid. Dann begebt ihr euch nach Minā und betet dort das Mittags-, Nachmittags-, Abend-, Nacht- und Morgengebet, und zwar (die Gebete mit vier Rakʽah) in gekürzter Form, ohne aber die Gebete zusammenzufassen, denn der Prophet r pflegte in Minā und in Mekka die langen Gebete zu kürzen, ohne sie zusammenzufassen. Wenn die Sonne am Tag von ʽArafah aufgeht, so geht dorthin, wobei ihr gottesfürchtig die Formel „Labbayka Aḷḷāhumma labbayk“ wiederholt. Dort (d. h. auf der ʽArafah-Ebene) betet ihr das Mittags- und Nachmittagsgebet, zusammengefasst und gekürzt (jeweils zwei Rakʽah) zur Zeit des Mittagsgebets. Dann sollt ihr euch mit Bittgebeten und Gedenken Aḷḷāhs beschäftigen. Versucht, dabei rein zu sein und die Gebetsrichtung einzunehmen, auch wenn der Berg hinter euch ist, da die Gebetsrichtung eingehalten werden soll. Achtet dabei auf die Grenzen der Ebene und die entsprechenden Markierungen, da sich leider viele Pilger außerhalb hinstellen. Wer sich aber nicht auf der ʽArafah-Ebene befand, dessen Ḥaǧǧ ist ungültig, denn der Prophet r sagte:

Die Pilgerfahrt ist ʽArafah.“ Man kann sich auf der ganzen ʽArafah-Ebene aufhalten, im Osten, Westen, Süden und Norden, außer im ʽUranah-Tal, denn der Prophet r sagte „Ich stand hier, und ganz ʽArafah eignet sich zum Stehen“.

Wenn die Sonne untergeht und ihr dessen sicher seid, dann strömt nach Muzdalifah, in voller Demut gegenüber Aḷḷāh die Formel „Labbayka Aḷḷāhumma labbayk“ wiederholend. Bewegt euch dabei ruhig und angemessen, soweit ihr das könnt und wie euer Prophet r es befohlen hat. Denn als er ʽArafah verließ, zog er die Zügel seiner Kamelstute die Zügel so weit nach hinten, dass ihr Kopf seinen Sattel berührte (damit sie langsam ging), dabei winkte er den Menschen zu und sagte: „O ihre Leute, Ruhe, Ruhe“.

Wenn ihr Muzdalifah erreicht, sollt ihr dort das Abend- und das Nachtgebet verrichten, dann dort übernachten und bis zum Morgengebet bleiben. Der Prophet r erlaubte niemandem, Muzdalifah vor dem Morgengebet zu verlassen, außer den Schwachen, sie durften am Ende der Nacht weggehen. Wenn ihr dann das Morgengebet verrichtet habt, wendet euch Richtung Qiblah, lobpreist Aḷḷāh, dankt Ihm und sprecht Bittgebete, bis der Morgen richtig anbricht. Dann begebt euch vor Sonnenaufgang nach Minā. Sammelt sieben Kieselsteine und geht zur letzten der Säulen, die den Satan symbolisieren (diejenige, die Mekka am nächsten ist) und steinigt sie nach Sonnenaufgang mit sieben Steinen, wobei ihr Aḷḷāh lobpreist, Euch ihm ergebt und Ihn mit jedem Stein lobt und den Takbīr sprecht.

Wisst, dass die Steinigung darauf abzielt, Aḷḷāh zu ehren und Seiner zu gedenken. Die Kieselsteine sollen in das Becken fallen, das sich unter der Säule befindet, und es ist nicht unbedingt nötig, die Säule zu treffen. Wenn die Steinigung beendet ist, soll man die Opfertiere schlachten. Dies kann weder ausgelassen noch durch etwas anderes ersetzt werden. Man darf aber jemanden mit dem Schlachten beauftragen. Danach sollten sich Männer sich die Haare rasieren (bzw. rasieren lassen), und zwar den ganzen Kopf. Es ist nicht erlaubt, lediglich einen Teil des Kopfes zu rasieren. Die Frauen sollen etwa einen Zentimeter von ihren Haaren abschneiden. Damit hat man den Weihezustand teilweise verlassen. Daraufhin kann man sich  anziehen (normale, genähte Kleidung), die Fingernägel schneiden und sich parfümieren. Geschlechtsverkehr ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erlaubt. Vor dem Mittagsgebet begibt man sich nach Mekka, wo man die Kaʽbah siebenmal umrundet und zwischen den Hügeln Ṣafā und Marwah ebenfalls siebenmal hin und her läuft (Saʽī) . Ist man mit dem Ṭawāf und dem Saʽī fertig und hat zuvor die Steinigung beendet und sich rasiert, hat man den ʼIḥrām nun völlig verlassen und dem Pilger ist jetzt wieder alles erlaubt, auch der Geschlechtsverkehr.

Hört, der Pilger soll am Festtag vier Rituale verrichten: Die Steinigung, das Schlachten des Opfertiers, das Rasieren, den ṭawāf und den Saʽī zwischen den Hügeln Ṣafā und Marwah. Das ist die richtige Reihenfolge. Sollte man sie allerdings ändern, indem man sich bspw. zuerst rasiert und dann schlachtet, ist das kein Problem. Man kann auch den ṭawāf und den Saʽī aufschieben, bis man Minā verlässt. Auch das Schlachten des Opfertiers erst in Mekka am 13. Ḏul-Ḥiǧǧah ist in Ordnung, insbesondere, wenn dies aus Notwendigkeit und im Sinne eines Nutzens getan wird.

Weiterhin soll man die Nacht auf den 11. Ḏul-Ḥiǧǧah in Minā übernachten. Zur Mittagszeit soll man die drei Säulen steinigen, angefangen mit der ersten, dann folgt die mittlere, dann die letzte, jeweils mit sieben Steinen und mit jedem Wurf den Takbīr sprechend. Die Zeit für die Steinigung am Festtag beginnt für den, der dazu fähig ist, nach Sonnenaufgang und für den Schwachen am Nachmittag, und sie dauert bis Sonnenuntergang. Nach dem Fest soll man jeweils ab Mittag bis zum Sonnenuntergang steinigen, vor dem Mittag ist es nicht erlaubt, dafür darf man in der Nacht steinigen, wenn das Gedränge tagsüber sehr groß ist. Wer selbst nicht steinigen kann, entweder, weil er zu jung, zu alt oder krank ist, kann jemanden beauftragen, es für ihn zu tun. Der Beauftragte kann dann für sich und für den Auftraggeber steinigen. Allerdings soll er mit der Steinigung für sich selbst anfangen. Wenn man am 12. Ḏul-Ḥiǧǧah mit der Steinigung fertig ist, hat man die Pilgerfahrt beendet. Dann hat man die Wahl, Minā zu verlassen oder auf den 13. Ḏul-Ḥiǧǧah in noch dort zu übernachten und die drei Säulen nach dem Mittag zu steinigen. Und dies ist besser, weil der Prophet r es so machte.

Wenn man Mekka verlassen will, soll man die Abschiedsumrundung (Wadāʽ-ṭawāf) verrichten; allerdings darf eine Frau, die aufgrund von Menstruation oder Wochenbett blutet, weder die Kaʽbah umrunden noch die Moschee betreten.

Text Lesson /8
You are viewing
19.3 Die fünfte Säule: die Ḥaǧǧ (große Pilgerfahrt)